Heirat: standesamtlich: Zeuge: Jan Matten, Jan Beuker, Jan Beerlink, Jan Harm Matten Nro. 6. Heirath von Lambert Bingler und Fenne Beuker
Im Jahr Eintausend achthundert Eilf, am vierten April erschien vor mir Hinrich Beerlink, Maire der Munizipalität Kleine Ringen
1) der zu Calle wohnende Ackermann Lambert Bingler gebohrner Weerman, zufolge des von dem Hofgerichte zu Coesfeld am achten März dieses Jahres ausgestellten Attestes
in - , am neun und zwanzigsten September eintausend siebenhundert vier und fünfzig geboren in der Ehe der Ackermannes Geert Wereman gebohrener Scholten und Geese Weremanns, welche beyde Eltern, und zwar der Vater am sieben und zwanzigsten December Eintausend siebenhundert fünf und achtzig, die Mutter aber am sieben und zwanzigsten August Eintausend siebenhundert und neunzig mit Tode abgegangen sind, wie aus den beyden übergebenen vom Hofgerichte in Coesfeld ertheilten Bescheinigungen erhellet.
2) die Fenne Beuker auf der Calle wohnend und, zufolge der von dem Hofgerichte zu Coesfeld ausgestellten Bescheinigung vom achten März laufend laufenden Jahres
in - , am zweyten November eintausend sieben hundert und fünfzig geboren Tochter des am neunzehnten October Jahres Eintausend siebenhundert sechs und neunzig verstorbenen Ackermannes Jan Beuker und der Swaane Krobschot verehelichte Beuker so ebenfalls am zwanzigsten September Eintausend achthundert und vier mit Tode abgegangen ist, wie dieses aus den von dem Hofgerichte zu Coesfeld ausgestellten Bescheinigungen hervorgeht.
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbniß durch Trauung zu vollziehen.
Das Aufgebot ist zwei mal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am dritten und zehnten März des laufenden Jahres, Vormittags um zehn Uhr vorschriftsmäßig geschehenen.
Einsprüche sind wider diese eheliche Verbindung keine gemacht worden.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde beyden Verlobten das von der Ehe handelnde sechste Capitel des Gesetzbuches Napoleons vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt: ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja.
Ich habe hierauf im Namen des Gesetzes den Lambert Bingler und die Fenne Beuker für Eheleute erklärt und über diese Handlung gegenwärtige Urkunde aufgenommen.
Es waren dabey folgende Zeugen zugegen:
1. der Ackermann Jan Matten, sieben und fünfzigjährigen Alters
2. der Ackermann Jan Beuker, dreyzigjährigen Alters, Bruder der Braut, wohnhaft zu Calle, ferner
3. der Ackermann Jan Beerlink, sieben und dreyzigjährigen Alters, und
4. der Dachdecker Jan Harm Matten, sieben und zwanzig Jahre alt, beyde in Kleine Ringen wohnhaft.
[gez.] Lambert Binger Jan matten
Jan Beuker
Jan Beerlink
Jan Harm matten
Nach geschehener Vorlesung erklärte die Braut nicht schreiben zu können, übrigens unterschrieben alle anderen Comparenten.
[gez.] Hindrik Beerlink, Maire zu Kleine Ringe [3]
Aufgebot: 03.03.1811 in Kleinringe [4]